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Nachfolgeberatung

Unternehmensankauf und -verkauf

Ein Unternehmensverkauf ist für den Unternehmer nicht nur ein einschneidendes Ereignis, sondern ist auch mit vielen Unwägbarkeiten verbunden. Ein kompetentes Beratungsunternehmen einzuschalten ist daher für den Verkäufer sinnvoll, um Fehler bei der Suche nach potenziellen Käufern, bei der Kaufpreisfindung und bei den Verhandlungen mit Interessenten zu vermeiden.

Unsere Mandanten beauftragen uns in diesem Fall mit folgenden Leistungen:

  • Bewertung des Unternehmens und Beratung bei der Festsetzung des Verkaufspreises
  • Erstellung einer anonymisierten Erst-Information (Unternehmensexposé) zur Kontaktaufnahme zu potenziellen Interessenten
  • Identifizierung, Suche und Kontaktaufnahme von Interessenten
  • Abfassung von Vertraulichkeits- und Absichtserklärungen
  • Erstellung von weiterführenden Informationen für Interessenten
  • Beratung zur Gesprächs- und Verhandlungsstrategie
  • Teilnahme an Informations- und Verkaufsgesprächen mit Interessenten

 

Die Beratung von Unternehmenskäufern umfasst:

  • Suche nach passenden Unternehmen, oder Unternehmensteilen
  • Ermittlung des Verkaufspreises auf Basis des Ertragswertverfahrens und Beratung bei der Festsetzung des Kaufpreises
  • Abfassung von Vertraulichkeits- und Absichtserklärungen
  • Beratung zur Gesprächs- und Verhandlungsstrategie
  • Teilnahme an Informations- und Verkaufsgesprächen mit Interessenten
  • Kapitalbeschaffung

 

Auszug unserer erfolgreich abgeschlossenen Mandate

Beratung bei dem Verkauf eines:

  • Call Centers
  • Zeitarbeitsunternehmens

 

Beratung und Durchführung des Verkaufs von einer/einem:

  • Druckerei
  • Unternehmen in der Werbebranche
  • Werbeagentur
  • Unternehmen in der Medienbranche
  • Sprachenschule
  • gastronomischen Franchisebetriebes
  • Anteilen an einer Print Media Agentur
  • Großhandelsunternehmen für Heimtextilien
  • Unternehmens aus der Musikbranche
  • Fremdsprachenschule

 

Wir halten regelmäßige Vorträge zu den Themen „Unternehmensbewertung“ und „Nachfolgeregelung“ vor der Handelskammer Hamburg und der Handwerkskammer Hamburg.